Bekanntmachung der Samtgemeinde Lüchow (Wendland)
Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) hat in seiner Sitzung am 09.11.2017 aufgrund des Berichtes des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Lüneburg die Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2011 gemäß 129 Abs. 1 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) festgestellt und dem Samtgemeindebürgermeister Entlastung erteilt.
Gemäß § 129 Abs. 2 NKomVG wird hiermit der Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses und über die Entlastung öffentlich bekannt gemacht.
Der Jahresabschluss 2011 und der Schlussbericht des Rechnungsprüfungsamtes liegt gemäß § 156 Abs. 4 NKomVG in Verbindung mit § 129 Abs. 2 NKomVG in der Zeit vom
15.11.2017 bis 23.11.2017
im Rathaus Lüchow (Wendland), Zimmer 109, Theodor-Körner-Str. 14, 29439 Lüchow (Wendland), während der Öffnungszeiten zur Einsichtnahme aus.
Lüchow (Wendland), 13.11.2017
Der Samtgemeindebürgermeister
gez. Schwedland