Am 10. Dezember 2014 hat der Landkreis gemäß § 3 (1) Niedersächsisches Raumordnungsgesetz (NROG) die allgemeinen Planungsabsichten in der Elbe-Jeetzel-Zeitung bekannt gemacht und darüber hinaus die Träger öffentlicher Belange unterrichtet. Damit hat das Verfahren zur Neuaufstellung des RROP förmlich begonnen.
Mit der Bekanntmachung wird die Gültigkeit des RROP 2004 bis zur Inkraftsetzung des neuen RROP verlängert.
Zunächst soll jedoch das im Februar 2013 begonnene Verfahren zur 1. Änderung des RROP 2004, sachlicher Teilabschnitt „Windenergienutzung“ abgeschlossen werden, um die Ziele zur Windenergienutzung vorab anzupassen.
Der Bekanntmachungstext lautete:
Neuaufstellung des Regionalen Raumordnungsprogrammes (RROP) für den Landkreis Lüchow-Dannenberg
Hier: Bekanntmachung der allgemeinen Planungsabsichten
Der Landkreis Lüchow-Dannenberg leitet gemäß §§ 7 ff. des Raumordnungsgesetzes (ROG) vom 22.12.2008 (BGBl. I S. 2986) - zuletzt geändert durch Artikel 9 des Gesetzes vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585) - i. V. m. § 3 Abs. 1 des Niedersächsischen Raumordnungsgesetzes (NROG) vom 18.07.2012 (Nds. GVBl. S. 252) - geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 25.06.2014 (Nds. GVBl. S. 168) - das Verfahren zur Neuaufstellung des RROP durch die öffentliche Bekanntmachung der allgemeinen Planungsabsichten ein.
I. Planungsanlass und Planungsgrundlagen
Der Landkreis Lüchow-Dannenberg ist Träger der Regionalplanung und beabsichtigt lt. Beschluss des Kreistages vom 23.06.2014 sein Regionales Raumordnungsprogramm neu aufzustellen. Gem. § 5 Abs. 7 Satz 1 NROG ist das RROP vor Ablauf von zehn Jahren seit seinem Inkrafttreten insgesamt daraufhin zu überprüfen, ob eine Änderung oder Neuaufstellung erforderlich ist. Das RROP des Landkreises Lüchow-Dannenberg ist am 15.12.2004 rechtskräftig geworden. Die o.a. Überprüfung hat ergeben, dass eine Neuaufstellung des RROP erforderlich ist, u.a. um die Vorgaben des 2008 und 2012 umfangreich geänderten bzw. fortgeschriebenen Landes-Raumordnungsprogramms (LROP) zu berücksichtigen (§ 8 Abs. 2 ROG, § 5 Abs. 3 NROG). Zurzeit wird das LROP erneut geändert. Bei der Erarbeitung des Entwurfs des neuen RROP sind in Aufstellung bzw. Änderung befindliche Ziele des LROP als Erfordernisse der Raumordnung zu berücksichtigen. Sofern das Verfahren zur Änderung des LROP während der Erarbeitung des neuen RROP abgeschlossen werden wird, sollen auch die Ergebnisse dieses Verfahrens bei der Entwicklung des neuen RROP einbezogen werden. Ferner wurden zwischenzeitlich die Raumordnungsgesetze des Bundes (ROG) und Niedersachsens (NROG) novelliert und damit ein neuer Rechtsrahmen geschaffen.
II. Planungsinhalte
Das RROP wird sich gemäß LROP wie folgt gliedern:
- Ziele und Grundsätze zur gesamträumlichen Entwicklung des Landkreises Lüchow-Dannenberg
- Ziele und Grundsätze zur Entwicklung der Siedlungs- und Versorgungsstruktur
- Ziele und Grundsätze zur Entwicklung der Freiraumstrukturen und Freiraumnutzungen
- Ziele und Grundsätze zur Entwicklung der technischen Infrastruktur und der raumstrukturellen Standortpotenziale
Das neue RROP wird insbesondere folgende inhaltlichen Schwerpunkte haben:
- Entwicklung der Zentralen Orte sowie Sicherung der Daseinsvorsorge, insbesondere vor dem Hintergrund des demographischen Wandels,
- Entwicklung der Versorgungsstrukturen,
- Entwicklung eines landesweiten Freiraumverbundes und seiner Funktionen sowie Umsetzung des europaweiten Netzes Natura 2000,
- Aktualisierung der Freiraumnutzungen, u.a. Rohstoffgewinnung, Wassermanagement, Wasserversorgung und Hochwasserschutz,
- Anpassung an die aktuellen Rahmenbedingungen im Bereich Verkehr und technische Infrastruktur,
- Aktualisierung des Kapitels Energie, insbesondere hinsichtlich der Nutzung erneuerbarer Energien.
III. Verlängerung der Geltungsdauer des bestehenden RROP 2004
Bis zum Abschluss des Verfahrens zur Neuaufstellung des RROP gilt das bestehende RROP 2004 fort (§ 5 Abs.7 Satz 3 u 4 NROG). D. h., dass sich die Geltungsdauer des bestehenden RROP 2004 verlängert. Mit dem Inkrafttreten des neuen RROP wird das RROP 2004 außer Kraft gesetzt.
IV. Verfahrensablauf
Das Verfahren zur Neuaufstellung des RROP regelt sich nach den §§ 7 ff ROG i. V. m. ergänzenden Vorschriften des NROG (§§ 3 und 5). Mit der vorstehenden Bekanntmachung der allgemeinen Planungsabsichten werden
- die Städte, die Gemeinden, die Samtgemeinden und die öffentlich-rechtlich Verpflichteten in den gemeindefreien Gebieten des Landkreises Lüchow-Dannenberg,
- die benachbarten Träger der Regionalplanung,
- die sonstigen öffentlichen Stellen im Sinne § 3 (1) Nr.5 Raumordnungsgesetz (ROG),
- die nach § 3 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) vom Land anerkannten Naturschutzvereinigungen, die nach ihrer Satzung landesweit tätig sind,
- die benachbarten Länder,
- die Personen des Privatrechts im Sinne des § 4 (1) Satz 2 ROG und
- Verbände und Vereinigungen, wenn ihr Aufgabenbereich für die Entwicklung des Landkreises von Bedeutung ist,
gebeten, sich schriftlich bis zum 27.02.2015 zu den oben genannten Planungsabsichten zu äußern und aktuelle Planungsgrundlagen bzw. Planungsabsichten aus ihrem Bereich zur Verfügung zu stellen, soweit diese die oben genannten Planungsabsichten berühren können.
Sie sind an den Landkreis Lüchow-Dannenberg, Fachdienst 61, Königsberger Straße 10, 29439 Lüchow (Wendland) und/oder per E-Mail an die Adresse planung@luechow-dannenberg.de zu richten.
Die Beteiligung der öffentlichen Stellen gemäß § 9 ROG (Umweltprüfung), deren umwelt- und gesundheitsbezogener Aufgabenbereich von den Umweltauswirkungen der Neuaufstellung des RROP berührt werden kann, erfolgt in einem späteren Verfahrensschritt.
Lüchow, 08.12.2014
gez. S c h u l z
Der Landrat