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Genehmigung der 138. Änderung des Flächennutzungsplans der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) „Am Brennereiweg“

Der Landkreis Lüchow-Dannenberg hat mit Verfügung vom 18. Januar 2023, Az. 61-111.018.005., die 138. Änderung des Flächennutzungsplans der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) „Am Brennereiweg“ genehmigt.

  Verkleinerung der ALK veröffentlicht mit Genehmigung des Herausgebers, Katasteramt Lüchow.

Die 138. Änderung des Flächennutzungsplans stellt für den Geltungsbereich ein Sondergebiet „VR-Handels- und Dienstleistungszentrum“ dar.

Jedermann kann die 138. Änderung des Flächennutzungsplans der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) „Am Brennereiweg“ einschließlich der Begründung mit Umweltbericht und der zusammenfassenden Erklärung im Rathaus der Samtgemeinde Lüchow (Wendland), Theodor-Körner-Str. 14, 29439 Lüchow (Wendland), Zimmer 215, während der allgemeinen Dienst-/Öffnungszeiten (Montag bis Freitag 09.00 bis 12.30 Uhr und Donnerstag 14.00 bis 16.00 Uhr), einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 des Baugesetzbuches (BauGB) bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und der nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlichen Mängel des Abwägungsvorgangs unbeachtlich sind, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung von Vorschriften oder den Mangel des Abwägungsvorgangs begründen soll, ist darzulegen.

Mit der Bekanntmachung im Internet auf der Homepage der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) wird die 138. Änderung des Flächennutzungsplans der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) „Am Brennereiweg“ wirksam.

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