a) Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB)
b) Bekanntmachung der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 BauGB
Zu a)
Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) hat in seiner Sitzung am 08.12.2022 beschlossen, die 151. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) „Nördlich der Tarmitzer Straße - Stellplätze“ aufzustellen. Der Geltungsbereich umfasst das Flurstück 29/92, Flur 5, Gemarkung Lüchow. Durch die Flächennutzungsplanänderung wird eine ca. 0,09 ha große Fläche für eine Betriebserweiterung geschaffen. Ziel ist es, die städtebauliche Entwicklung in diesem Bereich zu steuern und die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung des Gewerbebetriebes zu ermöglichen.
Die Lage des räumlichen Geltungsbereichs ist in dem nachstehenden Kartenausschnitt zu entnehmen.

Zu b)
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 1 BauGB findet in Form einer Planauslage und digital statt. Der Vorentwurf der Begründung und Planzeichenerklärung sowie die artenschutzrechtliche Beurteilung und amphibienfaunistische Untersuchung sowie der Fachbeitrag Fledermäuse 2020 und die forstfachliche Einschätzung zur 151. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) „Nördlich der Tarmitzer Straße - Stellplätze“ können im Rathaus der Samtgemeinde Lüchow (Wendland), Theodor-Körner-Straße 14, 29439 Lüchow (Wendland), Zimmer 215, während der Dienst-/Öffnungszeiten - Montag bis Freitag 09:00 Uhr bis 12:30 Uhr und Donnerstag 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr oder nach vorheriger Terminvereinbarung unter 05841/126 610 oder 612 von jedermann in der Zeit vom
27.02.2023 bis einschließlich 31.03.2023
eingesehen werden. Während der öffentlichen Auslegung können von jedermann Stellungnahmen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfasung über die 151. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) „Nördlich der Tarmitzer Straße - Stellplätze“ unberücksichtigt bleiben.
Die Planunterlagen können auf der Homepage der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) eingesehen werden unter:
www.luechow-wendland.de/Beteiligungsverfahren
Hinweise, Anregungen und Stellungnahmen zu dem Entwurf können in dem o. g. Zeitraum zur schriftlichen Erörterung an folgende E-Mailadresse gerichtet werden:
bau-ordnung@luechow-wendland.de
Samtgemeinde Lüchow (Wendland)
Der Samtgemeindebürgermeister