Nachdem aufgrund von Corona die Belehrung für Beschäftigte in Lebensmittelbetrieben, in Gaststättengewerbe und anderen Einrichtungen, die gewerbsmäßig mit Lebensmitteln arbeiten, entfallen musste, gibt es ab Oktober wieder ein entsprechendes Angebot.
Grundsätzlich müssen Personen, die gewerbsmäßig mit Lebensmitteln arbeiten, vor Aufnahme Ihrer Tätigkeit eine Erstbelehrung durch ein Gesundheitsamt zum hygienischen Umgang mit Lebensmitteln, erhalten. Zusätzlich hat der Arbeitgeber die eigenen Mitarbeiter nach Aufnahme ihrer Tätigkeit generell ergänzend zu schulen. Diese Schulung ist durch den Arbeitgeber zu dokumentieren und alle zwei Jahre zu wiederholen.
Ab Oktober müssen Personen, die durch die Sonderregelung aufgrund von Corona lediglich durch Ihren Arbeitgeber eine Erstschulung erhalten haben, die Erstbelehrung beim Gesundheitsamt Lüchow-Dannenberg nachholen.
Terminvereinbarungen zur Erstbelehrung im hygienischen Umgang mit Lebensmitteln werden unter Tel.: 05841 / 120 813 entgegengenommen. Zur Belehrung ist ein Personalausweis mitzubringen, die Kosten belaufen sich auf 26,00 Euro. Eine EC-Kartenzahlung ist nicht möglich.