Online-Terminvereinbarung
Termine vergibt die KFZ-Zulassungsstelle ausschließlich online unter www.luechow-dannenberg.de/terminvergabe-zulassungsstelle.
Freitags um ca. 11 Uhr werden die möglichen Termine für die folgende Woche veröffentlicht – und können dann sofort gebucht werden. Je nach den tagesaktuellen Personalkapazitäten veröffentlicht das Team der Zulassungsstelle ggf. zusätzlich von Montag bis Freitag zwischen 7 und 9 Uhr weitere kurzfristig buchbare Termine.
Wer online einen Termin gebucht hat, erhält sofort eine Bestätigung. Diese ist zum Termin mitzubringen: als Ausdruck oder auch in digitaler Form, beispielsweise über das Smartphone. Nur mit dieser Bestätigung kann der Termin wahrgenommen werden. Ebenfalls wichtig: Wer sich mehr als fünf Minuten verspätet, muss damit rechnen, dass der gebuchte Termin verfällt.
EIN WICHTIGER HINWEIS: Grundsätzlich sind ab sofort wieder An- Ab- und Ummeldungen aller Fahrzeugarten möglich.
Telefonische Erreichbarkeit
05841 / 120-700 oder -710
Die Zulassungsstelle erledigt die An- und Abmeldung von Fahrzeugen, die Zuteilung von Kurzzeitkennzeichen, die Eintragung technischer Änderungen und vieles mehr.
Welche Dokumente im Einzelfall mitzubringen sind, erfahren Sie mit einem "Klick" auf Ihr jeweiliges Anliegen:
Allgemeine Hinweise:
- Einem abgelaufenen Personalausweis oder Reisepass ist immer eine aktuelle Meldebescheinigung beizufügen.
- Ausländische Mitbürger benötigen einen Aufenthaltstitel bzw. Aufenthaltserlaubnis und eine aktuelle Meldebescheinigung.
- Für Kurzzeitkennzeichen ist eine spezielle Versicherungsbestätigung (eVB) erforderlich.
- Bei Umkennzeichnung oder Halterwechsel ist eine Versicherungsbestätigung (eVB) erforderlich.
- Es ist immer ein Original-TÜV-Bericht vorzulegen
- Bei Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil II (vorher Fahrzeugbrief) muss der Halter persönlich, unter Vorlage des Personalausweises in der Zulassungsstelle vorsprechen und eine Versicherung abgeben.
- Bei Zulassungen für Minderjährige sind die Einwilligungen beider Elternteile oder des Vormundes sowie die Personalausweise vorzulegen.
Online-Zulassung
Sie können einen Großteil der Zulassungsvorgänge bequem von Zuhause aus erledigen.
Zum Online-Zulassungsportal des Landkreises Lüchow-Dannenberg gelangen Sie hier.
Sie können die folgenden Geschäftsprozesse für Ihr Fahrzeug online beantragen bzw. durchführen:
- Antrag auf Wiederzulassungen von Kfz
- Antrag auf Umschreibungen von Kfz mit Kennzeichenwechsel
- Vollautomatisierte Umschreibungen von Kfz ohne Kennzeichenwechsel
- Vollautomatisierte Außerbetriebsetzung eines Kfz
- Vollautomatisierte Adressänderung des Halters eines Kfz
Generell sind die folgenden Voraussetzungen zu erfüllen:
- Der Besitz eines neuen Personalausweises (nPA) oder eines elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) mit freigeschalteter eID-Funktion sowie eines zertifizierten Lesegerätes bzw. ist notwendig. Weitere Informationen zur eID-Funktion finden Sie hier.
- Die kostenfreie AusweisApp2 des Bundes muss installiert und gestartet sein.
- Die Möglichkeit zur Teilnahme am Internet-basierten Zahlungsverkehr (ePayment) - Zahlungen sind aktuell ausschließlich mit GiroPay möglich.
- Internetbasierte Kfz-Geschäftsprozesse sind nur für Fahrzeuge möglich, die nach dem 01.01.2015 neu oder wieder für die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr zugelassen wurden. Ausnahmen davon sind Neu- bzw. Gebrauchtfahrzeuge, für die ein Antrag auf Neuzulassung gestellt werden soll.
Folgende Vorgänge sind u.a. online nicht möglich:
- Neuwagenzulassungen
- Technikänderungen
- Zulassung von historischen Fahrzeugen / H- Kennzeichen
- rote Dauerkennzeichen
- Kurzzeitzulassung / Kurzzeitkennzeichen
- Zulassung von Fahrzeugen aus dem Ausland
- Namensänderungen
- Zulassung auf grünes Kennzeichen
- Zulassung für Minderjährige
- Zulassungen auf juristische Personen
Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung sowie Videos zur Online-Zulassung sowie Verklebeanleitung für Plakettenträger finden Sie auf der Seite des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur: hier.
Informationen zur elektronischen Versicherungsbestätigung (eVB)
Wir haben für Sie die wichtigsten Antworten auf die häufig vorkommenden Gründe für die Ungültigkeit der eVB für Sie zusammengestellt. Damit Sie bei der elektronischen Versicherungsbestätigung keine unnötigen Verzögerungen oder eine Nichtbearbeitung Ihres Antrages vermeiden, achten Sie darauf dass die bei Ihrer Versicherung hinterlegten Daten mit Ihrem Zulassungsantrag übereinstimmen. Weitere wichtige Hinweise zur eVB finden Sie hier.
KFZ-Steuer: SEPA-Lastschrifteinzugsverfahrens
Die Abgabe der Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer ist bei der Fahrzeugzulassung verpflichtend und kann nur mit dem Sepa-Lastschriftverfahren vorgenommen werden. Das „SEPA-Lastschriftmandat" ist bei der Zulassung – vollständig ausgefüllt- (für jedes Fahrzeug) im Original (mit originaler Unterschrift vom Halter und dem ggf. abweichenden Kontoinhaber) vorzulegen. Dies gilt auch, wenn ein Bevollmächtigter die Zulassung beantragt. Kopien, Telefaxe, E-Mails o.ä. sowie handgeschriebene oder nach bisherigen Vordrucken abgegebene Einzugsermächtigungen dürfen nicht akzeptiert werden.
Dokumente zum Herunterladen
Öffnungszeiten der Zulassungsstelle
Montag bis Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag zusätzlich: 13.30 - 17.00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
Landkreis Lüchow-Dannenberg
Fachdienst 36 - Straßenverkehr
Tel.: 05841 / 120-700 oder -710
E-Mail: kfzzul@luechow-dannenberg.de