Die Verkündung von Satzungen und Verordnungen sowie die Erteilung von Genehmigungen von Flächennutzungsplänen und öffentliche Bekanntmachungen der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) ist in § 11 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) geregelt. Demnach haben Kommunen die Verkündungsart in ihrer Hauptsatzung näher zu bestimmen.
In seiner Sitzung am 2. März 2023 hat der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschlossen, die Hauptsatzung zu ändern und die genannten Rechtsvorschriften zukünftig in einem elektronischen Amtsblatt digital zu verkünden bzw. bekannt zu machen.
Das elektronische Amtsblatt erscheint ohne feste Intervalle nach Bedarf.
Bisher erfolgten die Verkündungen ebenfalls auf dieser Internetseite in Form einer einfachen Internetbekanntmachung. Diese Bekanntmachungen finden Sie weiterhin unter Bekanntmachungen
Die ortsüblichen Bekanntmachungen wie z. B. die Einladungen zu Sitzungen der Gremien erfolgen weiterhin durch Veröffentlichung in der Elbe-Jeetzel-Zeitung. Weitere Informationen erhalten Sie hierzu auch im Bürgerinformationssystem der Samtgemeinde Lüchow (Wendland).