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Digitaler Abfallkalender

Wann wird das Altpapier abgeholt? Wann ist es Zeit, den Sperrmüll an die Straße zu stellen? Der digitale Abfallkalender des Landkreises Lüchow-Dannenberg hilft unkompliziert weiter.

Einen Flyer mit allem, was man zur Sperrmüllabfuhr wissen muss, gibt es hier.

Nicht angenommen werden auf der Deponie in Wolterdorf derzeit Gelbe Säcke. 

 

Sie finden unseren Abfallkalender auch als "Abfall-App Lüchow-Dannenberg" in den App-Stores für Apple und Android.

Abfallberatung der Abfallwirtschaft
Altmarkstraße 9
29439 Lüchow (Wendland)
Öffnungszeiten: Mo., Di., Do. und Fr. 9 -12.30 Uhr und zusätzlich Do. 14-16 Uhr
Tel.: 05841 / 951 23

 

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Abfallbroschüre

Titelansicht der Abfallbroschüre 2023Die Abfallbroschüre für 2023 wird voraussichtlich ím Laufe des Januar 2023 an vielen öffentlichen Orten zum kostenlosen Mitnehmen ausliegen, unter anderem in den REWE- und EDEKA-Märkten sowie im Kreishaus in Lüchow und den Samtgemeinde-Verwaltungen in Dannenberg, Gartow und Lüchow.

Erstmals wird die Broschüre nicht an die Haushalte in Lüchow-Dannenberg versandt. Denn viele Bürgerinnen und Bürger nutzen inzwischen die Abfall-App Lüchow-Dannenberg.

Zum Herunterladen im pdf-Format gibt es die Broschüre hier:

Die Abfallbroschüre ist mit Bildern von Kindern aus den Grundschulen des Landkreises illustriert. Viele Klassen haben sich an dem Wettbewerb beteiligt. Die Kinder haben sich konkrete Gedanken rund um das Thema Abfall gemacht.

Die Bilder wurden von den Mitarbeitern des Fachdienstes angesehen und bewertet. Es war schwer, eine Auswahl für die Platzierungen und den Sonderpreis zu treffen. Nach vielen Diskussionen wurden die Bilder der Grundschule Lüchow, Klasse 2b für den ersten Preis ausgesucht. Die Schülerinnen und Schüler haben Collagen erstellt, auf den Bildern sind Müllmonster für die verschiedenen Abfallsorten zu sehen.
Der zweite Preis geht an die Astrid Lindgren Südkreisschule, Lernlandschaft 3. Der dritte Preis an die Grundschule Dannenberg, Klasse 3c.
Der Einzelpreis für das schönste Bild ging an Marie Winter aus der Klasse 3 c der Astrid Lindgren Schule, Clenze. 

 

Abfallgebühren 2023

Die Jahresgebühr für private Haushaltungen setzt sich je nach Größe des Restabfallbehälters aus der Grundgebühr, der Mindestgebühr und der Gebühr für über sechs hinausgehende Leerungen zusammen.

 
Behältergröße Behältergrundgebühr/Jahr Mindestgebühr (6 Leerungen/Jahr) Leerungsgebühr (ab der 7. Leerung)
60 l  70,20 Euro 41,40 Euro 6,90 Euro
80 l  93,60 Euro  55,20 Euro 9,20 Euro
120 l 140,40 Euro  82,20 Euro 13,70 Euro
240 l  280,80 Euro 164,40 Euro  27,40 Euro
1.100 l  1.287,00 Euro 752,40 Euro 125,40 Euro

Für eine 60 l Tonne müssen auf jeden Fall 111,60 EURO im Jahr bezahlt werden. Darin enthalten sind bereits sechs  Leerungen. 

 

Übersicht 2022

Eine Übersicht über die Abfallgebühren 2022 können Sie hier herunterladen. Zum Download der Abfallbroschüre 2022.

 

Sperrmüll: Online-Anmeldung für einen individuellen Termin

Einen Flyer mit den wichtigsten Infos zum Thema Sperrmüll-Abfuhr gibt es hier.

Zentraldeponie Woltersdorf: Öffnungszeiten

Öffnungszeiten:
Mo bis Do 7.30 - 15.30 Uhr
Fr und Sa 7.30 - 11.30 Uhr

Anfahrt
Oerenburger Str. 5
29497 Woltersdorf

Zentraldeponie Woltersdorf: Benutzungsordnung

Aufgrund der §§ 7 und 9 der Niedersächsischen Landkreisordnung (NLO) in der Fassung vom 22.08.1996 (Nds. GVBl. Seite 365) und des § 15 des Gesetzes zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen (Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz - KrW-/AbfG) vom 27.09.1994 (BGBl. I Seite 2705), in Verbindung mit § 11 Absatz 1 des Niedersächsischen Abfallgesetzes (NAbfG) in der Fassung vom 14.07.2003 (Nds. GVBl. Seite 273) und der Satzung über die Abfallentsorgung für den Landkreis Lüchow-Dannenberg (Abfallentsorgungssatzung) vom 17.12.2003, jeweils in der zurzeit gültigen Fassung, hat der Kreistag des Landkreises Lüchow-Dannenberg in seiner Sitzung am 29.09.2005 folgende Satzung beschlossen:

Gebührenübersicht für Abfallbehälter

Abfallgebühren 2023

 

Die Jahresgebühr für private Haushaltungen setzt sich je nach Größe des Restabfallbehälters aus der Grundgebühr, der Mindestgebühr und der Gebühr für über sechs hinausgehende Leerungen zusammen.

 
Behältergröße Behältergrundgebühr/Jahr Mindestgebühr (6 Leerungen/Jahr) Leerungsgebühr (ab der 7. Leerung)
60 l  70,20 Euro 41,40 Euro 6,90 Euro
80 l  93,60 Euro  55,20 Euro 9,20 Euro
120 l 140,40 Euro  82,20 Euro 13,70 Euro
240 l  280,80 Euro 164,40 Euro  27,40 Euro
1.100 l  1.287,00 Euro 752,40 Euro 125,40 Euro

Für eine 60 l Tonne müssen auf jeden Fall 111,60 EURO im Jahr bezahlt werden. Darin enthalten sind bereits sechs  Leerungen. 


Bei Verkauf eines Grundstückes

Bei Verkauf eines Grundstückes muß die Abfallentsorgung ab- bzw. umgemeldet werden. Die Gebühren gehen sonst zu Lasten der Alteigentümerin/des Alteigentümers.

Abfallentsorgungsatzung

In der Abfallentsorgungssatzung stehen Erläuterungen zu den unterschiedlichen Abfallarten und wie diese entsorgt werden.

Gebührenersparnis durch Bildung einer Abfallgemeinschaft

Benachbarte Grundstücke können sich zu einer Abfallgemeinschaft zusammenschließen, für die ein der Personenzahl entsprechend großer Abfallbehälter beim Landkreis anzumelden ist. Dies gilt auch für Wohngebäude mit mehreren Wohnungen.

Die Abfallsatzung des Landkreises Lüchow-Dannenberg schreibt für bewohnte Grundstücke ein Abfallbehältervolumen von 20 Litern in festen Abfallbehältern  je Bewohner und 14-tägigem Entleerungsrhythmus vor. Der kleinste Abfallbehälter, der den Grundstückseigentümern/-innen vom Landkreis zur Verfügung gestellt wird, hat ein Volumen von 60 Litern, ist also für drei Personen gedacht. Der Landkreis stellt Abfallbehälter für die Entsorgung von Hausmüll in folgenden Größen leihweise zur Verfügung: 60, 80, 120, 240 und 1.100 Liter.

Bei dem freiwilligen Zusammenschluß zu einer Abfallgemeinschaft muß ein verantwortlicher Ansprechpartner benannt werden, der für die Bezahlung der Abfallgebühren zuständig ist. Jeder Zusammenschluß spart mindestens eine Grundgebühr. Der Zusammenschluß von zwei 1-Personen-Haushalten oder von einem 1-Personen-Haushalt mit einem 2-Personen-Haushalt kann auch bei den Leerungskosten Einsparmöglichkeiten erbringen.

Mieterinnen und Mieter müssen ihre Änderungswünsche den Grundstückseigentümern/-innen mitteilen, da nur sie die Ummeldung von Abfallbehältern verantwortlich vornehmen können.

Wenn Sie eine Abfallgemeinschaft gründen wollen, füllen Sie bitte das Formular "Bildung einer Abfallgemeinschaft" aus (Sie finden es im Formularservice unter dem Stichwort "Abfall") und schicken es an den

Landkreis Lüchow-Dannenberg
Fachdienst Abfallwirtschaft
Altmarkstr. 9
29439 Lüchow (Wendland)

Bei Fragen hilft die Abfallberatung gerne weiter: Tel.: 05841/ 951-23,  Fax: 05841/951-51, E-mail: abfallberatung@luechow-dannenberg.de

 

Abfallwirtschaftskonzept 2018 bis 2022

Der Landkreis Lüchow-Dannenberg ist als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger verpflichtet, ein Abfallwirtschaftskonzept zu erstellen. Darin sind die notwendigen Maßnahmen zur Vermeidung, Verwertung und Beseitigung der im Gebiet des Landkreises Lüchow-Dannenberg anfallenden und zu überlassenden Abfälle für einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren im Voraus darzustellen:

Abfallbilanzen 2008-2020

Der Landkreis Lüchow-Dannenberg veröffentlicht jährlich eine Abfallbilanz, die die Mengen der im Landkreis angefallenen Abfälle und Wertstoffe wiedergibt:

 

Umweltmanagement beim Landkreis Lüchow-Dannenberg: Umwelterklärung und Umweltziele 2018

"Global denken, lokal handeln" war der Leitgedanke der Konferenz für Umwelt und Entwicklung, die die Vereinten Nationen 1992 in Rio de Janeiro durchführten. Die Ziele der Konferenz wurden in der "Agenda 21" zusammengefaßt, diese gab Handlungsanleitungen für eine globale nachhaltige Entwicklung im 21. Jahrhundert. Dabei wurde den Kommunen mit der Erarbeitung einer eigenen lokalen Agenda eine wesentliche Rolle übertragen.

Auch der Landkreis Lüchow-Dannenberg sieht sich angesichts der globalen Umweltsituation verpflichtet, die Grundsätze einer nachhaltigen Entwicklung im Sinne der Agenda 21 schrittweise umzusetzen und hat dies in seiner Hauptsatzung verankert. Die Einrichtung eines Umweltmanagementsystems nach der Verordnung (EG) Nr. 761/2002 des Europäischen Parlaments am Standort Altmarkstraße 9 in Lüchow wird als erster Schritt in diese Richtung begriffen. Die Umwelterklärung 2016 ist ein wesentlicher Bestandteil des Umweltmanagementsystems.

Bereits im Jahr 2000 führte die Kreisverwaltung am Standort Altmarkstraße in Lüchow ein Umweltmanagementsystem nach EMAS ein, das auch als "Öko-Audit-Prozess" bezeichnet wird. Im darauf folgenden Jahr wurde der Standort, einschließlich der Umwelterklärung, erstmals von einem unabhängigen, externen Umweltgutachter geprüft. Der Umweltmanagementbeauftragten des Landkreises Lüchow-Dannenberg erstellt seitdem jährlich eine Umwelterklärung, diese wird von einem externen Umweltgutachter geprüft.

Die Umwelterklärung 2016 können Sie hier herunterladen, die Umweltziele 2016 finden Sie hier.

Die Revalidierung des Umweltmanagementsystems nach EMAS am Standort Altmarkstraße 9 ist erfolgreich verlaufen.

Kontakt
Landkreis Lüchow-Dannenberg
Fachdienst 70 - Abfallwirtschaft
Herr Martin Unterste-Wilms
Tel.: 05841 / 95 125
E-Mail: abfallwirtschaft@luechow-dannenberg.de