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Sicherung von Arbeits-/Baustellen - Infos für (Bau-)Unternehmer

Bei Arbeiten, die sich auf den Straßenverkehr auswirken können, muss die Arbeitsstelle fachgerecht abgesperrt und gekennzeichnet werden.

Der ausführende (Bau-)Unternehmer hat hierfür vor Beginn der Arbeiten bei der Straßenverkehrsbehörde eine sogenannte "verkehrsbehördliche Anordnung" einzuholen. Die Straßenverkehrsbehörde legt damit fest, ob und wie der Verkehr zu beschränken, zu leiten und zu regeln ist und wie ggf. Umleitungsstrecken zu kennzeichnen sind. Die verkehrsbehördliche Anordnung ist gebührenpflichtig.

Der Landkreis Lüchow-Dannenberg ist für die Bundes-, Landes- und Kreisstraßen sowie für den gesamten Bereich der Samtgemeinde Gartow zuständig.

Wissenswertes zur Antragstellung sowie das Antragsformular können Sie hier herunterladen:

 

Sprechzeiten:

Nur nach Terminvereinbarung.
 

Kontakt

Landkreis Lüchow-Dannenberg
Fachdienst 36 - Straßenverkehr
Tel.: 05841 / 120-713
E-Mail: strassenverkehr@luechow-dannenberg.de

 

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