- Haben Sie etwas verloren oder etwas gefunden und wissen nicht, wohin damit?
- Haben Sie ein Tier (Hund o. a.) aufgegriffen, welches offensichtlich entlaufen bzw. nicht zuzuordnen ist oder suchen Sie Ihr Haustier?
Fundsachen werden von den Mitarbeitenden der Samtgemeinde entgegen genommen und verwahrt. Falls möglich, werden sie an den oder die Eigentümerin/den Eigentümer oder - nach einer Aufbewahrungsfrist von sechs Monaten - an die Finderin/den Finder ausgehändigt.
Meldungen zu Fundsachen nimmt das Bürgerbüro entgegen.
Fundtiere bitte der Abteilung Öffentliche Ordnung/Bauen melden.
Rechts finden Sie den jeweils richtigen Ansprechpartner.