Sie müssen immer dann eine Meldung im Meldeportal Mindestlohn vornehmen, wenn Ihr Arbeitnehmer in einer der folgenden Branchen tätig ist:
- Baugewerbe
- Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe
- Personenbeförderungsgewerbe
- Speditions-, Transport- und damit verbundenem Logistikgewerbe
- Schaustellergewerbe
- Unternehmen der Forstwirtschaft
- Gebäudereinigungsgewerbe
- Unternehmen, die sich am Auf- und Abbau von Messen und Ausstellungen beteiligen
- Fleischwirtschaft
- Prostitutionsgewerbe
Diese Informationen müssen Sie angeben:
- Name und Geburtsdatum des Arbeitnehmers
- Beginn und Dauer der Beschäftigung oder Überlassung
- Ort der Beschäftigung
- Ort in Deutschland, an dem die Dokumente bereitgehalten werden
- Name und Anschrift des verantwortlich Handelnden oder des Verleihers
Außerdem brauchen Sie jemanden in Deutschland, dem Post zugestellt werden kann. Sie müssen bei der Meldung seinen Namen und seine Anschrift nennen.