Die Stromsteuer ist eine Verbrauchsteuer, die auf elektrischen Strom erhoben wird. Bei der Stromsteuer handelt sich außerdem um eine Selbstveranlagungssteuer. Das bedeutet, wer die Steuer als Steuerschuldner bezahlen muss, muss eine Steuererklärung beim zuständigen Hauptzollamt abgeben und darin die Stromsteuer selbst berechnen (Steueranmeldung).
In der Regel wird elektrischer Strom durch einen Letztverbraucher aus dem Versorgungsnetz zum Verbrauch entnommen. Die Steuer entsteht im Zeitpunkt der Entnahme (des Verbrauchs). Der Stromversorger muss dann für diesen Strom die Stromsteuer als Steuerschuldner entrichten, und reicht die Kosten über den Strompreis im Rahmen der Rechnung an die Verbraucherinnen und Verbraucher weiter.
Entnimmt der Stromversorger Strom zum Selbstverbrauch aus dem Versorgungsnetz, muss er ebenfalls Stromsteuer bezahlen.
Wer als Eigenerzeuger Strom zum Selbstverbrauch erzeugt, muss für den selbst verbrauchten Strom ebenfalls die Stromsteuer zahlen. Dies gilt jedoch nur dann, wenn keine Steuerbefreiung für den selbst erzeugten und genutzten Strom vorliegt (zum Beispiel bei kleinen Photovoltaik (PV)-Hausdachanlagen oder Kraft-Wärme-Kopplung (KWK)-Anlagen).
Sie müssen die Stromsteuer unaufgefordert und fristgerecht entrichten. Andernfalls müssen Sie mit Säumniszuschlägen rechnen.