Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) fördert Projekte zur Erforschung, Entwicklung und Nutzung von Methoden der Künstlichen Intelligenz (KI), die kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Partnern aus Wissenschaft und Wirtschaft durchführen wollen.
Sie können als KMU allein oder gemeinsam mit Verbundpartnern eine Förderung der zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten für folgende Projekte bekommen, wenn diese einen signifikanten Neuheitsgrad gegenüber dem aktuellen internationalen Stand der Wissenschaft und Technik im Bereich von KI-Methoden aufweisen:
- automatisierte Informationsaufbereitung
- digitale Assistenten: zum Beispiel für Personen in gefährlichen beziehungsweise belastenden Umgebungen, für den sozialen Bereich (unter anderem eingeschränkte beziehungsweise ältere Menschen, selbstbestimmtes Leben, Menschen in Belastungssituationen)
- Computer Vision beziehungsweise Bildverstehen
- Sprach- und Textverstehen:
- domänenspezifische Inhalte
- zielgruppenspezifische Inhalte, zum Beispiel Alter, Dialekt, Nicht-Muttersprachler
- privacy-by-design-Ansätze bei solchen Systemen
- datengetriebene Systeme und Datenengineering
- Grundfragen zu intelligenten Systemen:
- zum Beispiel Nachvollziehbarkeit und Erklärbarkeit von Prozessen und Systemen zur automatisierten Entscheidungsunterstützung und -findung;
- neue Ansätze zur Herstellung von Transparenz in KI-Systemen.
Außerdem können Vorhaben mit weiteren KI-bezogenen Ansätzen im Bereich Forschung und Entwicklung (FuE) gefördert werden.
Die Projekte sollen insbesondere in einer oder in mehreren der nachfolgenden Domänen umgesetzt werden:
- Erneuerbare Energien, Ökologie und Umweltschutz
- Logistik, Mobilität und Automobil
- Produktionstechnologien, Prozesssteuerung und Automatisierung
- innovative nutzerorientierte Dienstleistungen;
- Daten- und Informations- und Kommunikationstechnik-Wirtschaft (ITK)
Als KMU können Sie in der Regel eine Förderung von bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten erhalten.
Als junges Unternehmen beziehungsweise Start-up aus dem KI-Bereich können Sie eine anteilige Förderung für zuwendungsfähige projektbezogene Kosten bis maximal EUR 100.000 pro Jahr bekommen. Die Förderung kann unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 75 Prozent der projektbezogenen Kosten betragen.
Wenn Sie nicht alle Kriterien erfüllen, um als KMU zu gelten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung von maximal 35 Prozent der projektbezogenen Kosten bekommen.
Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen oder vergleichbare Institutionen im nicht-wirtschaftlichen Bereich können als Verbundpartner eines KMU individuell eine Förderung von bis zu 100 Prozent der projektbezogenen Kosten/ Ausgaben bekommen.
Hochschulen und Universitätskliniken können für nichtwirtschaftliche Forschungsvorhaben zusätzlich zu den vom BMBF finanzierten zuwendungsfähigen Ausgaben eine Projektpauschale in Höhe von 20 Prozent bekommen.
Sie können keine Förderung bekommen für
- die übliche Grundausstattung,
- eine Neuentwicklung oder Adaption ausschließlich innerbetrieblich genutzter Basiskomponenten oder
- den Einsatz von KI
- in der Medizin,
- für Personal-Anwendungen,
- Marketing oder Kundenbetreuung,
- IT-Sicherheit,
- Predictive Maintenance oder
- in robotischen Systemen für die Pflege.
Die Ergebnisse des geförderten Projekts dürfen Sie nur in der Bundesrepublik Deutschland oder im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und in der Schweiz nutzen.
Es besteht kein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.