Ansprechpartner & mehr

Was erledige ich wo?

Bildungsurlaub: Gewährung

Agentur für Erwachsenen- und Weiterbildung

Postanschrift:
Bödekerstraße 18
30161 Hannover
0511 30 03 30-10
0511 30 03 30-40
0511 30 03 30-81

Leistungsbeschreibung

Ein wichtiger Bestandteil der Weiterbildung ist der Bildungsurlaub.

Niedersächsische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben im Jahr grundsätzlich Anspruch auf fünf Tage bezahlte Freistellung für die Teilnahme an Bildungsveranstaltungen nach dem Niedersächsischen Bildungsurlaubsgesetz. Den gleichen Anspruch haben auch Auszubildende und Personen in arbeitnehmerähnlicher Stellung sowie Beschäftigte in Werkstätten für Behinderte.

Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Bildungsurlaub ist, dass die Bildungsveranstaltung von der zuständigen Stelle anerkannt worden ist.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Agentur für Erwachsenen- und Weiterbildung.

Agentur für Erwachsenen- und Weiterbildung

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Anhörungsfrist: 2 Monate
vor Beginn der Veranstaltung

Anschrift

Online Dienste

Barrierefreiheit

Sonstige Angaben

Anreise mit dem PKW nicht empfohlen, da Parkplätze nur beschränkt zur Verfügung stehen, Umweltzone

Verkehrsmittel

Fahrplanauskunft
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