Ansprechpartner & mehr

Unterhalt

Eltern erhalten für ihr Kind keinen oder nur unregelmäßig Unterhalt? Sie benötigen Unterstützung bei der Klärung der Vaterschaft des Kindes? Sie sind schwanger und möchten wissen, ob und ggf. in welcher Höhe Ihnen Unterhalt zusteht? Sie sind bereits volljährig und benötigen Unterstützung, um Unterhaltsansprüche geltend zu machen?

Die Fachkräfte im Jugendamt beraten Sie gerne zu diesen und weiteren Fragen rund um die Themen Unterhalt und Vaterschaftsfeststellung. Die Beratung ist an keine Bedingungen gebunden und ist für Sie kostenfrei.

Beistandschaft

Auf schriftlichen, formfreien Antrag eines Sorgeberechtigten kann das Jugendamt ihrem Kind als sogenannter „Beistand“ unterstützend zur Seite stehen. Dies bedeutet, dass Ihnen die Sorge über die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen oder die Feststellung der Vaterschaft abgenommen wird. Denn das Jugendamt als rechtlicher Vertreter des Kindes übernimmt die Bearbeitung.

Antragsberechtigt sind:

  • der Elternteil, dem die alleinige elterliche Sorge zusteht,
  • bei Eltern, die die gemeinsame elterliche Sorge haben, der Elternteil, bei dem das Kind lebt,
  • die werdende Mutter (oder – bei Geschäftsunfähigkeit - deren Vertreter), wenn das Kind noch nicht geboren ist.

Mit Eingang des Antrages wird das Jugendamt sofort Beistand des Kindes. Die Beistandschaft endet, wenn dies schriftlich verlangt wird oder das Kind volljährig wird.

Alleinerziehende

Alleinerziehende, die vom anderen Elternteil keinen laufenden Kindesunterhalt erhalten, können durch Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz finanziell unterstützt werden. Die Leistung wird auf Antrag gewährt.

Antrag auf Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG)

Ergänzende Angaben für Kinder ab 12 Jahren nach dem UVG

Anlage zum Antrag nach dem UVG

Merkblatt zum UVG Antrag

Zuständig ist in allen Fällen das Jugendamt ihres Wohnortes.

 

Ihre Ansprechpartner im Überblick:

Beistandschaften und Beratungen (Zuständigkeit nach dem Nachnamen des Kindes)

A bis J, L bis O
Tel.: 05841 / 120-427

K und P bis Z
Tel.: 05841 / 120-328

E-Mail: bpv@luechow-dannenberg.de

Assistenz der Fachgruppe: Tel.: 05841 / 120-391 oder -320

 

Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (Zuständigkeit nach dem Nachnamen des Kindes)

A bis D
Tel.: 05841 / 120-334

E bis F, H bis J und W
Tel.: 05841 / 120-429

G und K bis O

Tel.: 05841 / 120-371

P bis V und X bis Z

Tel.: 05841 / 120-333

E-Mail: uvg@luechow-dannenberg.de

Assistenz der Fachgruppe: Tel.: 05841 / 120-391 oder -320

Bitte vereinbaren Sie vorab unbedingt einen Termin. Nur so können Sie sicherstellen, dass genug Zeit für Ihr Anliegen bleibt und auch der richtige Ansprechpartner für Ihre Fragen zur Verfügung steht.

Kommentare zum Inhalt
Zu diesem Inhalt sind noch keine Kommentare vorhanden.
Wollen Sie einen Kommentar erstellen?

Kommentar zum Artikel erstellen

Hiermit akzeptiere ich die Nutzungsbedingungen und die Datenschutzerklärung:*

Bitte akzeptieren Sie die Nutzungsbedingungen und Datenschutzerklärung.


Die von Ihnen angegebenen Daten werden ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage genutzt. Die Angabe der Daten ist zur Bearbeitung und Beantwortung Ihre Anfrage erforderlich - ohne deren Bereitstellung können wir Ihre Anfrage nicht oder allenfalls eingeschränkt beantworten. Die angegebenen Daten werden an die jeweils sachlich zuständige Mitarbeiterin / den jeweils sachlich zuständigen Mitarbeiter weitergeleitet. Rechtsgrundlage für diese Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 DSGVO in Verbindung mit § 3 NDSG. Ihre Daten werden gelöscht, sofern Ihre Anfrage abschließend beantwortet worden ist und der Löschung keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen, wie bspw. bei einer sich etwaig anschließenden Vertragsabwicklung oder eines sich anschließenden Verwaltungsverfahrens.

Alle mit * gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder
Formular captcha