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Einreichen von Projektanträgen

Das vom Land Niedersachsen zur Verfügung stehende Fördergeld von 3,95 Millionen Euro wird vergeben, nachdem die Projekte von der Steuerungsgruppe als förderwürdig und von der NBank als förderfähig eingestuft wurden.

Wer kann Projekte einreichen und sich um Fördergelder bewerben?

  • Kommunen
  • Gesellschaften in mehrheitlich kommunalem Eigentum
  • Quartiersgemeinschaften nach § 2 Abs. 1 NQG
  • Nicht auf Gewinn ausgerichtete juristische Personen
  • Nicht gefördert werden einzelne Privatpersonen, Unternehmen und sonstige juristische Personen, die auf Gewinnerzielung ausgelegt sind.

Es kann ein breites Spektrum an Projekten gefördert werden. In den Förderrichtlinien werden die Fördergegenstände dargestellt. Es können nur Projekte gefördert werden, die einen Fördergegenstand erfüllen. (Download: Richtlinien und Muster Steckbrief für Projektskizzen)

Die NBank stellt im Rahmen der Förderfähigkeitsprüfung fest, ob ein Projektantrag die Richtlinien erfüllt und ob ein sogenannter Fördergegenstand getroffen wird.  

Das Projekt muss sich im Programmraum des Strategiepapiers „Resiliente Innenstadt Lüchow“ verorten. Der Programmraum ist einsehbar im Strategiepapier im Abs. 1. Programmraum, Seite 1-3. 

Es werden nur Projekte gefördert, die einem Mindestkostenumfang entsprechen. Bei investiven Projektideen liegen die Mindestprojektkosten bei 120.000 Euro und bei nicht-investiven Vorhaben muss das Projekt mindestens 30.000 Euro förderfähige Gesamtkosten betragen.  

Die Projekte können mit 60 Prozent gefördert werden. Die restlichen 40 Prozent muss von den Projektträger:innen durch einen Eigenanteil gesichert sein. Der Eigenanteil wird auch Ko-Finanzierung genannt. Um den Eigenanteil von 40 % zu leisten, können eigene Mittel, Spenden und Zuschüsse verwendet werden.

 „In neun Schritten zur Förderung“ 

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