In einer der reizvollsten Landschaften des Wendlandes, zwischen dem Niederen und Hohen Drawehn,
liegt die Gemeinde Clenze mit ihren 26 Ortsteilen.
Von den Wiesenniederungen des Clenzer Baches und dem artenreichen Laubwald des Forstes Gain bis hinauf auf die sandigen Kiefernhügel der Hohen Geest mit ihren großartigen Aussichtspunkten reicht die landschaftliche Vielfalt.
Zentrum und Verwaltungssitz der Gemeinde ist der Flecken Clenze selbst.
Wo heute auf einem Hügel im Ortskern die Kirche steht, hat es vor weit mehr als 1.000 Jahren mit einer Slawischen Burg begonnen, deren Reste durch Ausgrabungen ermittelt werden konnten. Ins Licht der schriftlichen Überlieferung tritt der Ort einer Königsurkunde des Jahres 956, sodass Clenze 2006 seine 1050-Jahr-Feier begehen konnte.
Aus der bäuerlichen Ansiedlung wurde schon im Mittelalter ein Kirch- und Marktort, dessen Einwohner sich nun "Bürger" nannten. Neben die Ackerbürger traten mehr und mehr Handwerker und in geringem Umfange auch Gastwirtschaften und Kaufleute.
Das heutige Ortsbild ist zum großen Teil noch bestimmt durch die Fachwerkhäuser des späten 18. und 19. Jahrhunderts. Eindrucksvoll erschließt sich die Clenzer Geschichte im "Blauen Haus", dem Heimatmuseum in der Kapellenstraße.
Die Fachwerkbauweise ist auch in den umliegenden Dörfern bis heute beherrschend. Das typische wendländische Rundlingsdorf ist noch in mehreren Beispielen gut erhalten. Ein besonderer Schmuck der Dorfbilder ist vielerorts der schöne alte Baumbestand.
Als besondere Attraktion zieht der Findlingspark zwischen Clenze und Reddereitz viele Besucher/innen an.
Der Flecken Clenze setzt in dem Förderprogramm "Perspektive Innenstadt" verschiedene Projekte um.
Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
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Infos aus der Gemeinde:
Feststellung der Ortsüblichkeit der Bienenhaltung im Gebiet der Gemeinde Flecken Clenze
Bienen sind wichtig für die Land- und Obstwirtschaft. In der Vergangenheit gab es unter Nachbarn teilweise Unstimmigkeiten zu den Emissionen, die von einem Bienenstand ausgehen, die auch zur Einstellung von Imkertätigkeiten geführt hatten. Einer der wichtigen Rechtsbegriffe im Rahmen solcher Auseinandersetzungen stellte die „ortsübliche Nutzung“ eines Grundstücks dar.
Mit dem Beschluss des Gemeinderates für das Gebiet der Gemeinde Flecken Clenze am 26.08.2019, dass es sich bei der Bienenhaltung in allen Orten des Gemeindegebietes generell um eine ortsübliche Nutzung der Grundstücke im Gemeindegebiet handelt, konnte hier für eine Klarstellung gesorgt werden und die Position der Imker gestärkt werden.
Es bleibt aber zu berücksichtigen, dass ein solcher Beschluss keine uneingeschränkte Wirkung entfalten kann. Die angeführten Streitigkeiten fanden im Privatrecht statt. Neben dem privaten Recht ist jedoch auch das öffentliche Baurecht zu beachten. Ob auf einem Grundstück im Einzelfall eine Bienenhaltung möglich und zulässig ist, wird auch von der Bebauungsdichte, dem Baugebietstyp und nicht zuletzt von der Anzahl der Bienenvölker abhängig sein.