Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) hat in seiner Sitzung am 07.02.2022 den Bebauungsplan „Sondergebiet Photovoltaik – Am Rehbecker Weg“ mit örtlicher Bauvorschrift als Satzung, sowie die Begründung beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich umfasst das Flurstück 47, Flur 30, Gemarkung Lüchow. Das betroffene Grundstück befindet sich nördlich der Ortsumgehung, südlich der Bahntrasse der Deutschen Regionaleisenbahn zwischen der Jeetzel und dem Rehbecker Weg. Es ist die Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage ermöglicht worden.

Kartengrundlage: Amtliches Liegenschaftskatasterinformationssystem, ALKIS®
Jedermann kann den Bebauungsplan „Sondergebiet Photovoltaik – Am Rehbecker Weg“ mit örtlicher Bauvorschrift einschließlich der Begründung im Rathaus der Samtgemeinde Lüchow (Wendland), Theodor-Körner-Str. 14, 29439 Lüchow (Wendland), Zimmer 215, während der allgemeinen Dienststunden – Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr und Donnerstag von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr -, einsehen und über dessen Inhalt Auskunft verlangen.
Mit dem Tage der Bekanntmachung in der Elbe-Jeetzel-Zeitung wird der Bebauungsplan „Sondergebiet Photovoltaik – Am Rehbecker Weg“ mit örtlicher Bauvorschrift rechtsverbindlich.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 des Baugesetzbuches (BauGB) bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes und ein nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlicher Mangel des Abwägungsvorgangs dann unbeachtlich sind, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Stadt Lüchow (Wendland) geltend gemacht worden sind. Dies gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a BauGB beachtlich sind.
Der Sachverhalt, der die Verletzung von Vorschriften oder den Mangel des Abwägungsvorgangs begründen soll, ist darzulegen. Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die Entschädigung von durch den Bebauungsplan eintretenden Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.
Stadt Lüchow (Wendland)
Der Stadtdirektor“