Bekanntmachungen

149. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) „Bereich: Küsten, Schule/Sportplatz“

a) Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB)

b) Bekanntmachung der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB

Zu a) Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) hat in seiner Sitzung am 08.12.2022 beschlossen, die 149. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) „Bereich: Küsten, Schule/Sportplatz“ aufzustellen. Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke 219/2 und 218/3, Flur 2, Gemarkung Küsten. Durch die 149. Änderung soll auf einer 2,3 ha großen Ackerfläche an der Göttiner Straße/Reitzer Weg ein Sondergebiet „Schule/Sportplatz“ ausgewiesen werden. Die Lage des räumlichen Geltungsbereichs ist in dem nachstehenden Kartenausschnitt zu entnehmen. 

Verkleinerung der ALK, Veröffentlicht mit Genehmigung des Herausgebers, LGLN Lüneburg - Katasteramt Lüchow.

Zu b) Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 (1) BauGB findet in Form einer Planauslage und digital statt. Die Kurzerläuterung und Planzeichenerklärung sowie der Artenschutzfachbeitrag zur 149. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) „Bereich: Küsten, Schule/Sportplatz“ können im Rathaus der Samtgemeinde Lüchow (Wendland), Theodor-Körner-Straße 14, 29439 Lüchow (Wendland), Zimmer 215, während der Dienst-/Öffnungszeiten - Montag bis Freitag 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr und Donnerstag 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr oder nach vorheriger Terminvereinbarung unter 05841/126 610 oder 612 von jedermann in der Zeit vom

02.01.2023 bis einschließlich 03.02.2023

eingesehen werden. 

Während der öffentlichen Auslegung können von jedermann Stellungnahmen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 149. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) „Bereich:Küsten Schule/Sportplatz“ unberücksichtigt bleiben.

Die Planunterlagen können auf der Homepage der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) eingesehen werden unter:

www.luechow-wendland.de/Beteiligungsverfahren

Hinweise, Anregungen und Stellungnahmen zu dem Entwurf können in dem o. g. Zeitraum zur schriftlichen Erörterung an folgende E-Mailadresse gerichtet werden:

bau-ordnung@luechow-wendland.de

Samtgemeinde Lüchow (Wendland)
Der Samtgemeindebürgermeister 

Kommentare zum Inhalt
Zu diesem Inhalt sind noch keine Kommentare vorhanden.
Wollen Sie einen Kommentar erstellen?

Parameter

• Schriftgrad ändern: Klein Mittel Groß Sehr groß

• Farbmodus ändern: Schwarz auf Weiß Gelb auf Schwarz

• Umschalten auf Standardeinstellungen

•  zurück zu Layoutversion